I.
Die Antragstellerin war seit Juni 1969 als Arbeitnehmerin bei dem Antragsgegner und späteren Gemeinschuldner beschäftigt. Am 17.07.2001 wurde über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter beendete das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zum 31.10.2001. In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht wegen rückständiger Gehaltsansprüche aus dem Zeitraum 17.07.2005 bis 31.10.2005 schlossen die Antragstellerin und der Insolvenzverwalter am 02.02.2005 einen Vergleich. In ihm heißt es:
1.
Der beklagte Insolvenzverwalter erkennt die ... geltend gemachte Forderung in Höhe von 1.434,38 EUR brutto nebst Zinsen ... an.
2.
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