Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger wendet sich als Insolvenzverwalter über das Vermögen der R. AG gegen die Heranziehung zu Notierungsgebühren der Beklagten für das Jahr 2006.
1. 2.
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