Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 30. Juli 2014 -
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des gesamten Eilverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.744,00 EUR festgesetzt.
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