1. Allgemeines

Autor: Emmert

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Neben der Regelung der eigentlichen Wärmelieferung sind für die Gestaltung des Wärmecontracting-Vertrags - je nach Ausgestaltung des Einzelfalls - Vereinbarungen zum Umfang der Instandhaltung der Anlagenteile jenseits der Übergabestelle (z.B. Heizleitungen, Heizkörper) sowie weitere, vom Contractor übernommene Aufgaben (Anpassung der Kundenanlage an die vom Contractor eingebaute Heizanlage) zu regeln.1)

Für die Ausgestaltung solcher Verträge kann hinsichtlich des Umfangs der Wärmelieferungspflicht auf § 5 AVBFernwärmeV zurückgegriffen werden, der eine entsprechende Leistungsbeschreibung enthält, nämlich die Verpflichtung, Wärme (und Warmwasser) zu jeder Zeit an der Übergabestelle bereitzuhalten. Daneben sind weitere Regelungspunkte zu berücksichtigen.2)

Praxistipp: