Autor: Emmert |
Ob Sicherungs- oder Regelungsverfügung, in beiden Fällen geht es nur um eine vorläufige Sicherung bzw. Regelung, eine endgültige Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung ist unzulässig.1) Verzichtet der Antragsgegner jedoch auf die Anträge nach § 924 (Widerspruch) und §
1) | Anders/Gehle, § 940 Rdn. 7. |
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