5. Modernisierungsempfehlung

Autor: Emmert

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Gemäß § 84 GEG hat der Aussteller des Energieausweises für den Fall, dass die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann, anlässlich der Ausstellung eines Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen in Form von kurzgefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). Eine Verpflichtung des Eigentümers bzw. Vermieters des Gebäudes, diese Modernisierungen auch durchzuführen, ergibt sich hieraus nicht!