a) Allgemeines

Autor: Emmert

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Die zwischen den Parteien zu treffende Sicherungsvereinbarung sollte möglichst ausführlich folgende Punkte regeln:1)

- Welches Sicherungsmittel soll gestellt werden?

- In welcher Höhe soll Sicherheit gestellt werden?

- Welche Ansprüche sollen gesichert werden?

- Wann ist die Sicherheit fällig?

- Unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter während der Mietzeit die Auffüllung bzw. Erhöhung der Sicherheit verlangen?

- Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Verwertung der Sicherheit während der Mietzeit in Betracht?

- Wie erfolgen Abrechnung und Rückgabe der Sicherheit bei Beendigung des Mietverhältnisses?


1)

Moeser, aaO., Rdn. 23 ff.