Autor: Emmert |
§ 1 Abs. 2 PrKlG enthält grundsätzliche Ausnahmen vom Preisklauselverbot des § 1 Abs. 1 PrKlG, auf die die zusätzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 3 PrKlG keine Anwendung finden. Neben Klauseln, die lediglich zu einer Ermäßigung der Geldschuld führen, § 1 Abs. 2 Nr. 4 PrKlG, sind in § 1 Abs. 2 Nr. 1-3 PrKlG weitere, vom Verbot ausgenommene Klauseltypen aufgezählt, die ebenfalls zur Wertsicherung einer vereinbarten Miete herangezogen werden können, nämlich
- Leistungsvorbehaltsklausel, | |
- Spannungsklausel, | |
- Preis- und Kostenelementeklausel. |
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|