aa) Vom Mieter noch nicht geleistete Kaution

Autor: Griebel

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Sofern der Mieter die Kaution noch nicht geleistet haben sollte, handelt es sich um eine einfache Insolvenzforderung. Der Anspruch ist vor der Eröffnung entstanden, und zwar wohl auch dann, wenn die Kaution in Raten zu zahlen und bislang nur eine Teilrate bezahlt war und die Restraten in den Zeitraum der Eröffnung fallen. Es handelt sich nicht um eine Gegenleistung zur Gebrauchsgewährung, weshalb dies auch dann zu gelten hat, wenn das Mietverhältnis erst nach Verfahrenseröffnung in Vollzug gesetzt wird (zur Kaution und zur Verjährungsfrage s.o. § 16 Rdn. 93 und 111 sowie § 32 Rdn. 29.).1)


1)