Die Beklagte verbürgte sich am 30. September 1993 selbstschuldnerisch bis zu einem Höchstbetrag von 140.000 DM für alle bestehenden und künftigen Ansprüche der Klägerin gegen die B. & J. GmbH, die bei der Klägerin seit dem 28. Januar 1991 ein debitorisch geführtes Geschäftskonto unterhielt.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|