Abgrenzung zwischen Miete und Leihe im Falle der alleinigen Übernahme von Betriebskosten, die durch den Gebrauch der Wohnung entstehen
OLG Dresden, Beschluss vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 4 W 1324/02
DRsp Nr. 2003/16285
Abgrenzung zwischen Miete und Leihe im Falle der alleinigen Übernahme von Betriebskosten, die durch den Gebrauch der Wohnung entstehen
Haben die als "Mieter" bezeichneten Nutzer einer Wohnung mit dem Eigentümer vereinbart, dass sie für die Nutzung der Wohnung lediglich die anfallenden Betriebskosten (ohne Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schönheitsreparaturen und Instandhaltung) übernehmen sollen, so liegt mangels Entgeltlichkeit keine Miete, sondern Leihe vor.