OLG Dresden - Beschluss vom 07.11.2002
4 W 1324/02
Normen:
BGB § 535 § 598 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)861b
ZMR 2003, 250

Abgrenzung zwischen Miete und Leihe im Falle der alleinigen Übernahme von Betriebskosten, die durch den Gebrauch der Wohnung entstehen

OLG Dresden, Beschluss vom 07.11.2002 - Aktenzeichen 4 W 1324/02

DRsp Nr. 2003/16285

Abgrenzung zwischen Miete und Leihe im Falle der alleinigen Übernahme von Betriebskosten, die durch den Gebrauch der Wohnung entstehen

Haben die als "Mieter" bezeichneten Nutzer einer Wohnung mit dem Eigentümer vereinbart, dass sie für die Nutzung der Wohnung lediglich die anfallenden Betriebskosten (ohne Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schönheitsreparaturen und Instandhaltung) übernehmen sollen, so liegt mangels Entgeltlichkeit keine Miete, sondern Leihe vor.

Normenkette:

BGB § 535 § 598 ;
Fundstellen
DRsp I(133)861b
ZMR 2003, 250