BVerwG - Urteil vom 18.05.1990
8 C 61.88
Normen:
II. WoBauG § 39 Abs. 1 § 82 Abs. 1 § 83 Abs. 5 § 93 Abs. 2 ; II. BV § 43 § 44 § 45 ;
Fundstellen:
BBauBl 1991, 317
DÖV 1990, 894
WuM 1990, 575
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 19.08.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1356/86
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.06.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 14 A 2234/86

Änderung der Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung hinsichtlich der Bestimmungen über den prozentualen Grundflächenabzug

BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - Aktenzeichen 8 C 61.88

DRsp Nr. 2005/17123

Änderung der Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung hinsichtlich der Bestimmungen über den prozentualen Grundflächenabzug

»Der Bauherr darf, wenn schutzwürdige Interessen Dritter nicht beeinträchtigt werden, die der Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt zugrunde liegende Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung hinsichtlich der Bestimmungen über den prozentualen Grundflächenabzug und (oder) die Anrechnung von Teilflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV ändern, um der Wohnung die Anerkennungsfähigkeit zu erhalten.«

Normenkette:

II. WoBauG § 39 Abs. 1 § 82 Abs. 1 § 83 Abs. 5 § 93 Abs. 2 ; II. BV § 43 § 44 § 45 ;

Tatbestand: