VG Düsseldorf, vom 19.08.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1356/86
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 29.06.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 14 A 2234/86
Änderung der Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung hinsichtlich der Bestimmungen über den prozentualen Grundflächenabzug
BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - Aktenzeichen 8 C 61.88
DRsp Nr. 2005/17123
Änderung der Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung hinsichtlich der Bestimmungen über den prozentualen Grundflächenabzug
»Der Bauherr darf, wenn schutzwürdige Interessen Dritter nicht beeinträchtigt werden, die der Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt zugrunde liegende Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung hinsichtlich der Bestimmungen über den prozentualen Grundflächenabzug und (oder) die Anrechnung von Teilflächen nach § 44 Abs. 2 und 3II. BV ändern, um der Wohnung die Anerkennungsfähigkeit zu erhalten.«