AG Münster - Urteil vom 29.10.1991 (47 C 143/91) - DRsp Nr. 1995/7871
AG Münster, Urteil vom 29.10.1991 - Aktenzeichen 47 C 143/91
DRsp Nr. 1995/7871
Die auf Eigenbedarf gestützte Wohnraumkündigung ist wirksam, wenn der 71jährige alleinstehende Vermieter aufgrund seines Gesundheitszustandes die vermietete Wohnung dringend für die Aufnahme einer Pflegeperson benötigt; es bleibt der Entscheidung des Vermieters überlassen, in welchem Stadium seiner Krankheit er die Aufnahme einer Pflegeperson als notwendig ansieht; die Wirksamkeit der Kündigung setzt nicht voraus, daß eine Pflegeperson bereits namentlich feststeht.