AG Münster - Urteil vom 29.10.1991
47 C 143/91
Normen:
BGB § 556 Abs. 1, § 564b Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
WuM 1992, 250

AG Münster - Urteil vom 29.10.1991 (47 C 143/91) - DRsp Nr. 1995/7871

AG Münster, Urteil vom 29.10.1991 - Aktenzeichen 47 C 143/91

DRsp Nr. 1995/7871

Die auf Eigenbedarf gestützte Wohnraumkündigung ist wirksam, wenn der 71jährige alleinstehende Vermieter aufgrund seines Gesundheitszustandes die vermietete Wohnung dringend für die Aufnahme einer Pflegeperson benötigt; es bleibt der Entscheidung des Vermieters überlassen, in welchem Stadium seiner Krankheit er die Aufnahme einer Pflegeperson als notwendig ansieht; die Wirksamkeit der Kündigung setzt nicht voraus, daß eine Pflegeperson bereits namentlich feststeht.

Normenkette:

BGB § 556 Abs. 1, § 564b Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen
WuM 1992, 250