AG Münster - Urteil vom 05.07.1991 (4 C 83/91)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 499 a ZPO abgesehen Die beklagten Eheleute, heute 79 Jahre und 76 Jahre alt, bewohnen seit 1982 eine Eigentumswohnung der in D. lebenden Kläger, und zwar die rechte [...]