AG Alsfeld - Urteil vom 25.01.1991
C 421/90
Normen:
BGB § 556a Abs. 5, Abs. 6, § 564b Abs. 4 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 339

AG Alsfeld - Urteil vom 25.01.1991 (C 421/90) - DRsp Nr. 1995/2213

AG Alsfeld, Urteil vom 25.01.1991 - Aktenzeichen C 421/90

DRsp Nr. 1995/2213

Das Beendigungsinteresse des Vermieters überwiegt im Falle der Kündigung einer Mietwohnung im selbstbewohnten Zweifamilienhaus durch den Vermieter das Verlängerungsinteresse des Mieters bei objektiver Zerrüttung des Mietverhältnisses; es kommt nicht darauf an, wer die Zerrüttung verschuldet hat.

Normenkette:

BGB § 556a Abs. 5, Abs. 6, § 564b Abs. 4 ;
Fundstellen
NJW-RR 1992, 339