AG Alsfeld - Urteil vom 25.01.1991 (C 421/90) - DRsp Nr. 1995/2213
AG Alsfeld, Urteil vom 25.01.1991 - Aktenzeichen C 421/90
DRsp Nr. 1995/2213
Das Beendigungsinteresse des Vermieters überwiegt im Falle der Kündigung einer Mietwohnung im selbstbewohnten Zweifamilienhaus durch den Vermieter das Verlängerungsinteresse des Mieters bei objektiver Zerrüttung des Mietverhältnisses; es kommt nicht darauf an, wer die Zerrüttung verschuldet hat.