AG Königswinter - Urteil vom 20.02.1991 (3 C 472/90) - DRsp Nr. 1995/7839
AG Königswinter, Urteil vom 20.02.1991 - Aktenzeichen 3 C 472/90
DRsp Nr. 1995/7839
Der Vermieter, der die Installation einer Parabolantenne durch den Mieter dulden muß, kann grundsätzlich den Standort der Antenne bestimmen und insoweit eine eigenmächtige Installation untersagen; der Vermieter hat keinen Beseitigungsanspruch, wenn er dem vom Mieter eigenmächtig gewählten Standort hätte zustimmen müssen.