OLG Düsseldorf - Urteil vom 09.03.2000
10 U 194/98
Normen:
BGB § 535 § 765 Abs. 1 § 766 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 231
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 273/97

Anforderungen an den Inhalt einer Bankbürgschaft als Mietkaution

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2000 - Aktenzeichen 10 U 194/98

DRsp Nr. 2004/15116

Anforderungen an den Inhalt einer Bankbürgschaft als Mietkaution

1. Haben die Parteien eines Mietvertrages vereinbart, dass der Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wird, sobald ein wirksamer Mietvertrag mit einem Nachmieter zustande gekommen ist, und ist das Zustandekommen dieses Nachmietvertrages an die Übergabe der Bankbürgschaftsurkunde geknüpft, so kommt der Vertrag mit dem Nachmieter wirksam erst zustande, wenn dieser dem Vermieter eine den vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Bürgschaftsurkunde übergeben hat. 2. Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe einer durch den bisherigen Mieter erteilten Kautions-Bürgschaft herauszugeben, solange der Nachmieter die Bürgschaft nicht gestellt hat.