A. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen Entscheidungen des Amtsgerichtes Nauen und des Landgerichtes Potsdam, durch die seine Anträge auf Gewährung von Räumungsschutz gegen die Vollstreckung aus einem gegen den Beschwerdeführer ergangenen Räumungsurteil des Amtsgerichtes Nauen abgelehnt wurde. Die Entscheidungen verstießen gegen Art. 47 Abs. 2 Verfassung des Landes Brandenburg, da die Zwangsräumung am 26. Januar 2004 drohe, dem Beschwerdeführer Ersatzwohnraum jedoch erst ab dem 01. April 2004 zur Verfügung stehe.
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