OLG Brandenburg - Beschluss vom 28.10.2019
3 U 24/19
Normen:
BGB § 535;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 04.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 295/17

Anforderungen an die Bestimmtheit der Einräumung einer Nutzung an Teilen eines Grundstücks

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2019 - Aktenzeichen 3 U 24/19

DRsp Nr. 2021/4845

Anforderungen an die Bestimmtheit der Einräumung einer Nutzung an Teilen eines Grundstücks

Die Einräumung eines Nutzungsrechts an nicht genau vermessenen Teilflächen eines Grundstücks erfordert zumindest, dass die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist oder dass die zur Nutzung überlassene Teilfläche bereits anhand der Angaben in dem Vertrag selbst genau ermittelt werden kann (hier: verneint).

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 04.02.2019, Az. 1 O 295/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufungen offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufungen nicht geboten ist.

2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

BGB § 535;

Gründe: