Die Klägerin begehrt, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, von der Beklagten auf der Grundlage der Abrechnungen eines Wärmecontractingunternehmens die Nachzahlung von Heizungs- und Warmwasserkosten für die Jahre 2000 bis 2003.
Die Klägerin war Vermieterin, die Beklagte Mieterin einer Wohnung in D.. Das Mietvertragsverhältnis begann am 1. Dezember 2000 und endete am 31. März 2004.
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