KG - Beschluss vom 23.10.2017
8 U 91/17
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 550; BGB § 126; BGB § 174 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 33/16

Anforderungen an die Form der Ausübung einer Option zur Verlängerung des MietverhältnissesZeitliche Grenzen der Zurückweisung einer Kündigung bzw. der Verlängerung des Mietverhältnisses wegen des Fehlens einer Vollmachtsurkunde

KG, Beschluss vom 23.10.2017 - Aktenzeichen 8 U 91/17

DRsp Nr. 2018/3351

Anforderungen an die Form der Ausübung einer Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses Zeitliche Grenzen der Zurückweisung einer Kündigung bzw. der Verlängerung des Mietverhältnisses wegen des Fehlens einer Vollmachtsurkunde

1. Sieht der Mietvertrag für die Kündigung, nicht jedoch für die Ausübung einer Option zur Verlängerung des Mietverhältnisses die Schriftform vor, so bedarf es zur Ausübung der Option nicht der Schriftform. 2. Die Zurückweisung der Ausübung der Option zur Verlängerung des Mietvertrages wegen Fehlens einer Vollmachtsurkunde ist nach mehr als einer Woche nicht mehr unverzüglich i.S. von § 174 S. 1 BGB.

Der Senat beabsichtigt, die jeweiligen Berufungen der Klägerin, der Beklagten zu 1) und des Beklagten zu 2) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 ZPO zurückzuweisen.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; BGB § 550; BGB § 126; BGB § 174 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagten mit der vorliegenden Klage auf Räumung und Herausgabe von Gewerbeflächen und -räumlichkeiten, die Beklagte zu 1) zusätzlich unter Rückbau der auf dem Grundstück ############### befindlichen Auto- und Reifenservicehalle, in Anspruch. Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und der Anträge im ersten Rechtszug wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen.