Der Senat beabsichtigt, die jeweiligen Berufungen der Klägerin, der Beklagten zu 1) und des Beklagten zu 2) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 ZPO zurückzuweisen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten mit der vorliegenden Klage auf Räumung und Herausgabe von Gewerbeflächen und -räumlichkeiten, die Beklagte zu 1) zusätzlich unter Rückbau der auf dem Grundstück ############### befindlichen Auto- und Reifenservicehalle, in Anspruch. Hinsichtlich der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und der Anträge im ersten Rechtszug wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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