beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen mit der Maßgabe, dass das angefochtene Urteil im Tenor zu 2. wie folgt neu gefasst wird:
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
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