OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.06.2015
I-10 U 206/14
Normen:
BGB § 535 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 26.11.2014

Anforderungen an die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem auf Vermieter- oder Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2015 - Aktenzeichen I-10 U 206/14

DRsp Nr. 2017/4464

Anforderungen an die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem auf Vermieter- oder Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind

Ein Mietverhältnis, an dem auf Vermieter- oder Mieterseite mehrere Personen beteiligt sind, kann wirksam nur von allen und gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. November 2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - Einzelrichterin - wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1;

Gründe

I.