Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 62 des Landgerichts Berlin vom 5. November 2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zustimmung zur Mieterhöhung in Anspruch.
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