Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen einer juristischen Person
LG Hamburg, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen 333 S 82/03
DRsp Nr. 2006/10710
Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen einer juristischen Person
»Ein Mieterhöhungsverlangen einer juristischen Person, in dem die konkrete natürliche Person nicht benannt ist, die die Erklärung für die juristischen Person abgibt, ist unwirksam.«