Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg.
Der Beklagte ist nicht passivlegitimiert. Das Landgericht hat die Passivlegitimation des Beklagten mit der Begründung bejaht, er habe erkannt, daß seine Person und nicht die "D. WELTWEIT Touristik Service GmbH" im Mietvertrag als Mieter bezeichnet worden sei, auf seine Behauptung, er habe bei den Vertragsverhandlungen darauf hingewiesen, daß er Geschäftsführer der GmbH sei und auch für diese auftreten wolle, komme es nicht an. Das vermag nicht zu überzeugen.
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