OLG Naumburg - Urteil vom 18.05.2006
9 U 50/03
Normen:
BGB § 539 ;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 31.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1406/02

Anscheinsbeweis für den Zugang von Faxschreiben an den Vermieter

OLG Naumburg, Urteil vom 18.05.2006 - Aktenzeichen 9 U 50/03

DRsp Nr. 2008/3722

Anscheinsbeweis für den Zugang von Faxschreiben an den Vermieter

»Wenn ein Mieter 9 Faxschreiben vorlegen kann, die sämtlich an die Faxnummer des Vermieters gerichtet sind und er weiter zu allen 9 Schreiben den o.K.-Vermerk auf dem Sendeberecht nachweisen kann, dann genügt ein einfaches Bestreiten des Zugangs nicht. In einem solchen Fall spricht vielmehr ein Anscheinsbeweis für den Zugang, den der Vermieter erschüttern muss. Enthalten die Schreiben Mängelanzeigen und mindert der Mieter über einen Zeitraum von rund 3 Jahren den Mietzins ohne dass der Vermieter dies beanstandet, ist ein Nachzahlungsanspruch verwirkt. Es ist sowohl das Zeit- als auch das Umstandsmoment erfüllt.«

Normenkette:

BGB § 539 ;

Entscheidungsgründe:

I.