Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.11.2019 geändert und die Klage abgewiesen.
Der Beklagte trägt von den außergerichtlichen Kosten des Klägers im ersten Rechtszug die Hälfte. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem
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