Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.04.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I.
Die Antragstellerinnen begehren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Gewährung von Leistungen nach dem
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