Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 5. Juni 2019 geändert und insgesamt neu gefasst:
Der Bescheid vom 7. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Dezember 2015 wird geändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 1. September 2015 bis zum 29. Februar 2016 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
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