Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.09.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auf 8.334,95 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch auf Regelaltersrente nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG).
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