LG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.04.2012
2-11 S 37/12
Normen:
BGB § 558;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt am Main, vom 23.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 33 C 2978/11

Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.04.2012 - Aktenzeichen 2-11 S 37/12

DRsp Nr. 2013/11356

Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.12.2011 (Az.: 33 C 2978/11 (50)) abgeändert und der Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der monatlichen Nettomiete für die von ihm im Haus xxx, innegehaltene Wohnung von 279,11 EUR und 310,82 EUR netto ab dem 01.05.2011 zuzustimmen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.12.2011 (Az.: 33 C 2978/11 (50)) sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 211,44 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 558;

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§ 540 Absatz 2, 313 a ZPO abgesehen.

II.

Die Berufung der Klägerin wurde form- und fristgerecht eingelegt sowie ordnungsgemäß begründet. Sie ist mithin zulässig. In der Sache hat die Berufung ebenfalls Erfolg.

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete auf 310,82 EUR gem. § 558 BGB.