Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.12.2011 (Az.:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.12.2011 (Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 211,44 EUR festgesetzt.
I.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§ 540 Absatz 2, 313 a ZPO abgesehen.
II.
Die Berufung der Klägerin wurde form- und fristgerecht eingelegt sowie ordnungsgemäß begründet. Sie ist mithin zulässig. In der Sache hat die Berufung ebenfalls Erfolg.
Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete auf 310,82 EUR gem. § 558 BGB.
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