OLG Stuttgart - Urteil vom 05.03.2024
6 U 83/23
Normen:
BGB § 546 Abs. 1; BGB § 985; BGB § 311;
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 19.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 67/23

Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Herausgabe eines PKW nach Ablauf der Laufzeit eines zwischen der Rechtsvorgängerin der Leasinggeberin und der Leasingnehmerin geschlossenen Leasingvertrags

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.03.2024 - Aktenzeichen 6 U 83/23

DRsp Nr. 2024/3063

Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Herausgabe eines PKW nach Ablauf der Laufzeit eines zwischen der Rechtsvorgängerin der Leasinggeberin und der Leasingnehmerin geschlossenen Leasingvertrags

1. Zur Aufklärungspflicht des Leasinggebers, wenn der Leasingnehmer den späteren Erwerb des Fahrzeugs vom Händler zur Bedingung für den Abschluss des Leasingvertrags macht. Und zu den Rechtsfolgen einer Aufklärungspflichtverletzung. 2. Zur Berechnung des Nutzungsersatzes bei einem rückabzuwickelnden Leasingvertrag mit einer solchen Ankaufsvereinbarung.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 19.06.2023, Az. 6 O 67/23, abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, das Fahrzeug Jaguar ..., an die Klägerin Zug um Zug gegen Zahlung von 59.036,72 € brutto herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin zu 66 % und die Beklagte zu 34 %.