Die Verfügungsklägerin nimmt den Verfügungsbeklagten im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Sicherstellung der Wasser- und Stromversorgung der von der Verfügungsklägerin gemieteten Gewerberäume in Anspruch.
Die Verfügungsklägerin ist Mieterin der Gewerberäumlichkeiten "A. 9" in Karlsruhe aufgrund Mietvertrages vom 13.10.2011. Mietbeginn war der 01.11.2011. Dort befinden sich ihre Produktionsräume für Fleischverarbeitung (Dönerkegel) und ihre Büroräume. Eigentümer dieses Grundstücks sind Z. K. und A. C. als Miteigentümer zu je 1/2. Der Verfügungsbeklagte ist Eigentümer des Nachbargrundstücks "A. 7a".
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|