Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.06.2022 - Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Jubiläumsgeld.
Die Klägerin stand bei der Beklagten vom 01.09.1986 bis einschließlich 31.08.2021 in einem Arbeitsverhältnis als Maschinenbedienerin. Sie bezog zuletzt eine durchschnittliche monatliche Bruttovergütung in Höhe von 1.971,- €.
Bei der Beklagten existiert eine Gesamtbetriebsvereinbarung (Bl. 13-14 d.A.), die - soweit für das streitgegenständliche Jubiläumsgeld von Bedeutung - folgenden Inhalt hat:
"(...)
2. Zahlung eines Jubiläumsgeldes
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|