LAG Hamm - Urteil vom 09.12.2022
13 Sa 754/22
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
DStR 2023, 12
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1155-22
ArbG Siegen, vom 09.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1155/21

Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Jubiläumszuwendung bei am Tag des Jubiläums endenden Arbeitsverhältnis

LAG Hamm, Urteil vom 09.12.2022 - Aktenzeichen 13 Sa 754/22

DRsp Nr. 2023/2006

Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Jubiläumszuwendung bei am Tag des Jubiläums endenden Arbeitsverhältnis

1. Die Formulierung, dass ein Arbeitnehmer "bei einem 35-jährigen Dienstjubiläum" eine Jubiläumszuwendung erhält, setzt lediglich die Vollendung einer 35-jährigen Beschäftigungszeit voraus und nicht, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus auch noch am Jubiläumstag fortbesteht.2. Soll der Arbeitnehmer "bei Dienstjubiläum" einen Jubiläumszuwendung erhalten, ist damit lediglich die Fälligkeit des bei Vollendung der Beschäftigungszeit entstandenen Anspruchs geregelt.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.06.2022 - Az. 1 Ca 1155/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung von Jubiläumsgeld.

Die Klägerin stand bei der Beklagten vom 01.09.1986 bis einschließlich 31.08.2021 in einem Arbeitsverhältnis als Maschinenbedienerin. Sie bezog zuletzt eine durchschnittliche monatliche Bruttovergütung in Höhe von 1.971,- €.

Bei der Beklagten existiert eine Gesamtbetriebsvereinbarung (Bl. 13-14 d.A.), die - soweit für das streitgegenständliche Jubiläumsgeld von Bedeutung - folgenden Inhalt hat:

"(...)

2. Zahlung eines Jubiläumsgeldes