BGH - Beschluss vom 05.10.2016
XII ZR 130/15
Normen:
BGB § 546a Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 01.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 30029/11
OLG München, vom 01.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 32 U 1382/13

Ansprüche auf Rückzahlung von Entgelt für die vorübergehende Nutzung einer Grundstücksfläche sowie auf Rückerstattung einer geleisteten Kaution

BGH, Beschluss vom 05.10.2016 - Aktenzeichen XII ZR 130/15

DRsp Nr. 2016/19413

Ansprüche auf Rückzahlung von Entgelt für die vorübergehende Nutzung einer Grundstücksfläche sowie auf Rückerstattung einer geleisteten Kaution

Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 32. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 1. Oktober 2015 insoweit zugelassen, als die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer auf Rückzahlung einer Sicherheitsleistung von weiteren 24.990 € nebst Zinsen gerichteten Klage zurückgewiesen worden ist.

Auf die Revision der Klägerin wird das vorgenannte Urteil im Kostenpunkt und im Umfang der zugelassenen Revision aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

Beschwerdewert: 24.990 €.

Normenkette:

BGB § 546a Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht Ansprüche auf Rückzahlung von Entgelt für die vorübergehende Nutzung einer Grundstücksfläche sowie auf Rückerstattung einer geleisteten Kaution geltend.