BGH - Urteil vom 20.06.2007
VIII ZR 244/06
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
MietRB 2007, 310
WuM 2007, 445
ZMR 2007, 768
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 31.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 62 S 72/06
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 08.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 C 323/05

Ansprüche des Vermieters auf Erstattung der Kosten sog. Nahwärme-Lieferungen

BGH, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen VIII ZR 244/06

DRsp Nr. 2007/13299

Ansprüche des Vermieters auf Erstattung der Kosten sog. Nahwärme-Lieferungen

Gegen die Parteien eines Mietvertrages davon aus, dass in dem Haus, in dem die Mietwohnung sich befindet, eine Zentralheizung betrieben wird und vereinbaren sie, dass der Mieter die anteiligen Betriebskosten zu tragen hat, so umfasst diese Vereinbarung nicht die Lieferung sog. Nahwärme, bei der die Heizungsanlage durch ein Versorgungsunternehmen betrieben wird. Der Mieter ist daher nicht verpflichtet, auf dieser Grundlage entstandene Betriebskosten(nach)forderungen zu begleichen.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Tatbestand:

Der Kläger war Mieter, die Beklagte Vermieterin einer Wohnung in B..

Der Mietvertrag vom 19. April 2000 lautete unter anderem wie folgt:

"...

§ 5 Heizung- und Warmwasserversorgung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die etwa vorhandene Sammelheizung, soweit es die Außentemperaturen erfordern, mindestens aber in der Zeit vom 15. September bis 15. Mai (Heizperiode) in Betrieb zu nehmen. ...

...

3. Der Mieter ist verpflichtet, die anteiligen Betriebskosten zu bezahlen...