1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 26.988,30 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Wohnung Nr. ... im .... OG rechts des Gebäudekomplexes ... in ... Frankfurt am Main.
Mit "Wohnraummietvertrag" vom .... 2019 (Anlage Ast 2 = Bl. 7 - 32 d. A.) vermietete die Antragstellerin die Wohnung an die M GmbH.
In dem Mietvertrag heißt es unter § 2.1 "Das Mietobjekt wird dem Mieter zur ausschließlichen Nutzung als Wohnraum überlassen. Die Wohnung wird von einem Mitarbeiter des Mieters, Frau [F.], zu Wohnzwecken genutzt." Sodann ist geregelt, dass jede Änderung der vereinbarten Nutzung der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Antragstellerin bedürfe.
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