VGH Hessen - Beschluss vom 17.02.2023 (2 A 360/23.Z.A)
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 26.988,30 € festgesetzt. I. Die [...]