Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das am 18. Dezember 2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt aufgehoben und das am 13. Juni 2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. November 2012 sowie 155,30 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. März 2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|