Artikel 52 MRK
Stand: 17.05.2002
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Abschnitt III Verschiedene Bestimmungen

Artikel 52 MRK Anfragen des Generalsekretärs

Artikel 52 Anfragen des Generalsekretärs

MRK ( Menschenrechtskonvention )

Auf Anfrage des Generalsekretärs des Europarats erläutert jede Hohe Vertragspartei, auf welche Weise die wirksame Anwendung aller Bestimmungen dieser Konvention in ihrem innerstaatlichen Recht gewährleistet wird.