Ausgleichsanspruch des Vermieters für unterlassene Schönheitsreparaturen wegen Mietende
OLG Oldenburg, Beschluß vom 19.07.1989 - Aktenzeichen 5 UH 1/88
DRsp Nr. 1996/30457
Ausgleichsanspruch des Vermieters für unterlassene Schönheitsreparaturen wegen Mietende
Vorlegungsfrage:Kann der Vermieter, der infolge von ihm geplanter Umbaumaßnahmen das Interesse an der Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Vertragsende verloren hat, an deren Stelle einen Ausgleich in Geld verlangen?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.