OLG Oldenburg - Beschluß vom 19.07.1989
5 UH 1/88
Normen:
3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1990, 103
Vorinstanzen:
LG Oldenburg,

Ausgleichsanspruch des Vermieters für unterlassene Schönheitsreparaturen wegen Mietende

OLG Oldenburg, Beschluß vom 19.07.1989 - Aktenzeichen 5 UH 1/88

DRsp Nr. 1996/30457

Ausgleichsanspruch des Vermieters für unterlassene Schönheitsreparaturen wegen Mietende

Vorlegungsfrage:Kann der Vermieter, der infolge von ihm geplanter Umbaumaßnahmen das Interesse an der Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Vertragsende verloren hat, an deren Stelle einen Ausgleich in Geld verlangen?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

3. MRÄndG Art. 3 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Oldenburg,
Fundstellen
WuM 1990, 103