FG Berlin - Urteil vom 05.11.2003
2 K 2314/00
Normen:
EStG § 24 Abs. 1 Buchst. a ; VermG § 7 Abs. 7 ;
Fundstellen:
DB 2004, 847
EFG 2004, 345

Auskehrung von Mietzinsen im Rahmen eines Restitutionsverfahrens nach dem VermG als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

FG Berlin, Urteil vom 05.11.2003 - Aktenzeichen 2 K 2314/00

DRsp Nr. 2004/3963

Auskehrung von Mietzinsen im Rahmen eines Restitutionsverfahrens nach dem VermG als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Mietentgelte, die eine Wohnungs- und Baugesellschaft als Verfügungsberechtigte im Rahmen eines Verfahrens zur Rückübertragung von Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz (§ 7 Abs. 7 Satz 2 VermG) dem Restitutionsberechtigten auszahlt, sind beim Restitutionsberechtigten nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung für entgangene Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.

Normenkette:

EStG § 24 Abs. 1 Buchst. a ; VermG § 7 Abs. 7 ;

Tatbestand: