Auskehrung von Mietzinsen im Rahmen eines Restitutionsverfahrens nach dem VermG als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
FG Berlin, Urteil vom 05.11.2003 - Aktenzeichen 2 K 2314/00
DRsp Nr. 2004/3963
Auskehrung von Mietzinsen im Rahmen eines Restitutionsverfahrens nach dem VermG als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Mietentgelte, die eine Wohnungs- und Baugesellschaft als Verfügungsberechtigte im Rahmen eines Verfahrens zur Rückübertragung von Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz (§ 7 Abs. 7 Satz 2 VermG) dem Restitutionsberechtigten auszahlt, sind beim Restitutionsberechtigten nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG als Entschädigung für entgangene Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern.