Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. April 2014 - Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 13 Ersatzurlaubstage für das Urlaubsjahr 2012 zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 55 % und die Beklagte 45 % zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug allein noch um die Gewährung von 30 Tagen Ersatzurlaub aus dem Jahr 2012.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|