Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 7. November 2013 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heilbronn vom 17. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren werden der Klägerin auferlegt.
Von Rechts wegen
Die Parteien sind durch einen Geschäftsraummietvertrag miteinander verbunden. Sie streiten über die Umlage von Grundsteuer.
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