LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.08.2012
8 Sa 589/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4; TVG § 4 Abs. 3; RTV Beton- und Bimsindustrie RP § 5; RTV Beton- und Bimsindustrie RP § 12;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 2066/10

Auslegung der Vergütungsklausel eines Aufhebungsvertrages; Zahlungsklage eines Arbeitnehmers auf tarifvertragliche Sonderzahlungen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.08.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 589/11

DRsp Nr. 2013/1528

Auslegung der Vergütungsklausel eines Aufhebungsvertrages; Zahlungsklage eines Arbeitnehmers auf tarifvertragliche Sonderzahlungen

1. Der Regelung eines Aufhebungsvertrages "Herr B. erhält bis zum 31.12.2011 eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 4.086,92 EUR einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die bis zum 31.12.2011 fix ist" kann nicht dahingehend ausgelegt werden kann, dass dem Arbeitnehmer über die dort genannte monatliche Bruttovergütung von 4.086,92 EUR hinaus ein Anspruch auf Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen soll; insofern handelt es sich um eine eindeutige und nicht auslegungsbedürftige Klausel, nach deren Inhalt etwaige Urlaubs- und Weihnachtsgeldansprüche in der zugesagten Monatsvergütung enthalten sind. 2. Tarifvertragliche Ansprüche aufgrund beiderseitiger Organisationszugehörigkeit sind durch die Vergütungsklausel nicht ausgeschlossen; selbst wenn man die betreffende Klausel im Hinblick auf die Formulierung "einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld" als Verzicht auf diese Ansprüche ansehen würde, erweist sich ein solcher Verzicht nach § 4 Abs. 4 TVG als unwirksam.