Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 05.08.2021 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Zahlung eines Jahresbonus für das Jahr 2020.
Die 1968 geborene Klägerin war von September 1984 bis zum 31.12.2020 bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte zu einem monatlichen Grundgehalt von zuletzt 7.650,00 € brutto beschäftigt.
Bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin besteht eine Konzernbetriebsvereinbarung über das Bonussystem ACB (Annual Cash Bonus) vom 13.06.2012 (vgl. Anlage K 3, Bl. 66 ff der Akte). Die Konzernbetriebsvereinbarung (nachfolgend KBV ACB) hat unter anderem folgenden Inhalt:
1. Präambel
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