Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Juni 2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 18.171,88 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. seit 24. Januar 2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufung wird auf € 22.222,03 festgesetzt.
I.
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