Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. April 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Beigeladenen haben ihre Kosten selbst zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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